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Justizreformen in den Maghrebstaaten sind angesichts der autoritären politischen Systeme nicht mit denen in nahezu allen europäischen Staaten zu vergleichen. In den Staaten der EU existiert - im Rahmen der Gewaltenteilung - eine unabhängige Justiz die über eine hohe Handlungsautonomie verfügt wohingegen die Judikative in den Maghrebstaaten trotz anderslautender Verfassungstexte nicht unabhängig ist. Wenn dennoch Bedarf an Justizreformen artikuliert und in den letzten Jahren auch vielfältige Maßnahmen umgesetzt wurden so betrafen diese ausschließlich technisch-quantitative Aspekte. Normative Maßnahmen zur Stärkung der Autonomie des Justizapparates und der Umsetzung einer Gewaltenteilung waren bislang nicht intendiert. (GIGA) |
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