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Titelaufnahme

Titel
Die Stellung der Frau in der afghanischen Verfassungsordnung im Spannungsverhältnis zwischen islamischem Recht und Völkerrecht - unter besonderer Berücksichtigung des Scheidungsrechts / Mina Aryobsei
VerfasserAryobsei, Mina
ErschienenGöttingen : Univ.-Verl. Göttingen, 2014 ; Göttingen : Niedersächsische Staats-und Universitätsbibliothek, 2014
AnbieterGöttingen : Niedersächsische Staats-und Universitätsbibliothek
UmfangOnline-Ressource (PDF-Datei: 397 S., 2,5 MB)
HochschulschriftZugl.: Göttingen, Univ., Diss., 2013
Anmerkung
Literaturverz. S. 311-368
SpracheDeutsch
SerieGöttinger Schriften zum öffentlichen Recht ; 5
DokumenttypE-Book
SchlagwörterFrau / Islam / Rechtsstellung / Gleichberechtigung / Ehescheidungsrecht / Verfassungsrecht / Völkerrecht
Schlagwörter (GND)Göttingen
URLVerlag ; Verlag ; Resolving-System
URNurn:nbn:de:gbv:3:5-93901 
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Die Stellung der Frau in der afghanischen Verfassungsordnung im Spannungsverhältnis zwischen islamischem Recht und Völkerrecht - unter besonderer Berücksichtigung des Scheidungsrechts [2.25 mb]
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Nach dem Sturz der Taliban markiert die neue afghanische Verfassung aus dem Jahre 2004 einen fundamentalen Neuanfang für die Stellung der Frau zumindest aus normativer Sichtweise. Art. 22 der afghanischen Verfassung lautet: Die Bürger Afghanistans sowohl Frauen als auch Männer haben vor dem Gesetz gleiche Rechte und Pflichten. Gemäß Art. 7 der Verfassung hat der Staat u.a. die Allgemeine Menschenrechtserklärung und die von Afghanistan ratifizierten Verträge zu achten. Dazu zählt auch das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau. Hingegen legt Art. 3 der Verfassung fest dass kein Gesetz dem Glauben und den Bestimmungen der heiligen Religion des Islam widersprechen darf. Doch in welchem Verhältnis stehen diese Rechtsquellen im Falle einer Normenkollision? Explizite Verfassungsbestimmungen hierzu existieren nicht. Im Zentrum der Untersuchung der vorliegenden Arbeit steht die Klärung dieses Verhältnisses betreffend die Stellung der Frau im Speziellen im Scheidungsrecht.
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