Ibn-Abī-Zarʿ, ʿAlī Ibn-ʿAbdallāh: Geschichte der Mauritanischen Könige : Zweiter Theil / Verfaßt von dem arabischem Geschichtschreiber Ebül-Haßan Aly Ben Abdallah, Ben Ebi Zeraa, aus der Stadt Feß gebürtig. Aus dem Arabischen übersetzt und mit Anmerkungen erläutert von Franz von Dombay, k.k. orientalischen Gränzdollmetscher zu Agram in Kroatien. AgramAgram. Agram : im Verlage der Novoszelschen Buchhandlung, 1797
Inhalt
PDF Ibn-Abī-Zarʿ, ʿAlī Ibn-ʿAbdallāh ; Dombay, Franz Lorenz ; Novosel, Antun ; Antun Novosel:
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Vorrede.
Dynastie der Mowahiden. Viertes Buch.
Inhalt.
§. I. Herrschaft der Mowahiden in Mauritanien unter Mohammed Bed Tumert, der auch Mohdi genannt wird.
33 §. II. Die verschiedenen Kriege, und Treffen wider die Lemtunen.
38 §. III. Meinungen der Geschichtschreiber von dem Tode des Fürstens Mohdi.
41 §. IV. Gestalt, Lebenswandel, und Handlungen des Fürstens Mohdi.
49 §. V. Der Fürst der Glaubigen Ebu Mohammed Abdulmumin Ben Aly Elkumy, aus dem zenatischen Stamme, übernimmt die Regierung.
93 §. VI. Eigenschaften, Lebenswandel, und Verrichtungen des Fürstens der Glaubigen Abdulmumin.
96 §. VII. Der Fürst der Glaubigen Joseph Ben Abdulmumin Ben Aly Elkumy, aus dem zenatischen Stammen, tritt die Regierung an.
100 §. VIII. Umständliche Nachrichten von seiner Huldigung, und Regierung.
112 §. IX. Der Fürst der Glaubigen Jakob folgt seinem Vater Josph Ben Abdulmumin in der Regierung nach.
119 §. X. Die Schlacht Elarak, oder bey Alarkos, und die allda vorgegangene Niederlage der Christen.
141 §. XI. Der Fürst der Glaubigen Ennaßyr Ben Elmansur Ben Joseph Ben Abdulmumin besteigt den Thron.
162 §. XII. Der Fürst der Glaubigen Joseph Elmuntaßyr billah erhält die Regierung.
166 §. XIII. Der Fürst der Glaubigen Abdulwahid wird als König ausgerufen, nachmals aber abgesetzt, und erdrosselt.
169 §. XIV. Der Fürst der Glaubigen Ebu Mohammed Abdallah Elaadil wird auf den Thron erhoben.
173 §. XV. Der Fürst der Glaubigen Jahia erlanget die Regierung; - Streitigkeiten mit seinem Vetter Elmamun.
176 §. XVI. Der Fürst der Glaubigen Edriß Ben Elmanßur wird als König anerkannt.
186 §. XVII. Der Fürst der Glaubigen Abdulwahid Erreschid übernimmt die Regierung.
190 §. XVIII. Der Fürst der Glaubigen Ebulhaßan Essand folgt seinem Bruder Erreschind in der Regierung nach.
194 §. XIX. Der Fürst der Glaubigen Ebu Hafs Omar Elmurteda wird zum Könige erwählt.
197 §. XX. Die Regierung wird an den Fürsten der Glaubigen Edriß mit dem Zunamen Ebu Debbus übertragen.
202 §. XXI. Besondere Begebenheiten, die sich während der Regierung der Mowahiden ereignet haben.
Dynastie der Merinen. Fünftes Buch.
Inhalt.
§. I. Ursprung, und Geschlecht der Merinen.
230 §. II. Auf was für Art und Weise die Merinen nach Mauritanien gekommen seyen, und wie ihre Regierung allda seinen Anfang genommen habe.
237 §. III. Der Fürst Ebu Mohammed Abdulhakk übernimmt die Regierung.
246 §. IV. Der Fürst Ebu Sayd Osman Ben Abdulhakk tritt die Regierung an.
253 §. V. Der Fürst Ebu Maaruf Mohammed Ben Abdulhakk folget seinem Brudern in der Regierung.
255 §. VI. Der Fürst Ebu Jahia besteigt den Thron.
266 §. VII. Der Fürst der Muselmänner Ebu Joseph Jakob Ben Abdulhakk erhält die Regierung.
271 §. VIII. Dessen ruhmvolle Unternehmungen, und vortrefliche Thaten.
292 §. IX. Der Fürst der Musulmänner Ebu Joseph begiebt sich in den Religionskrieg nach Spanien. - Dessen erster Feldzug wider die Christen.
299 §. X. Dessen Treffen mit dem christlichen Feldherrn Nunnius.
305 §. XI. Sein zweyter Feldzug in Spanien.
309 §. XII. Ebu Joseph verfügt sich das zweytemal nach Spanien. - Dessen dritter Feldzug.
313 §. XIII. Dessen vierter Feldzug.
316 §. XIV. Dessen fünfter Feldzug, oder die Unternehmung wider Kordua.
321 §. XV. Algeziras wird von den Spaniern zu Wasser und zu Land belagert, von den Mauren aber wiederum entsetzet.
332 §. XVI. Jaghmuraßen König von Telemsan will mit dem Fürsten der Musulmänner auf keine Weise Frieden schließen, wird aber gänzlich geschlagen.
337 §. XVII. Der König Alfons sucht bei Ebu Joseph wider seinen Sohn, und wider seine eigene Unterthanen Beistand. - Sechster Feldzug des Fürstens der Muselmänner.
342 §. XVIII. Ebu Joseph zieht von Algeziras gegen Kordua. - Dessen auswärtige Unternehmungen.
345 §. XIX. Ebu Joseph setzt wiederum nach Spanien.
359 §. XX. Ankunft des Prinzens Ebu Jakob in Spanien, welcher sich aus Mauritanien zu dem Religionskriege dahin begab.
366 §. XXI. Die spanischen Mönche, und Geistlichen begeben sich zu dem Fürsten der Musulmänner, und ersuchen ihn um Frieden.
376 §. XXII. Der Fürst der Musulmänner Ebu Jakob Joseph, Ben Jakob Ben Abdulhakk erhält die Regierung.
388 §. XXIII. Die Stadt Telemsan wird belagert.
392 §. XXIV. Der Fürst der Musulmänner Ebu Sabit Aamir wird als König anerkannt.
397 §. XXV. Der Fürst der Musulmänner Ebur-Rebia Soleiman wird als König ausgerufen.
401 §. XXVI. Der Fürst der Muselmänner Ebu Sayd wird zum Könige erwählt.
409 §. XXVII. Besondere Begebenheiten, die sich vom Jahre 656. - 1258. bis auf das Jahr 726. - 1325. in Mauritanien ereignet haben.
Vollständiges Register der merkwürdigsten Personen, und Sachen, die in diesem zweiten Theile vorkommen.
Rückdeckel
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